Mietbedingungen

Gegenstand der Miete

Angemeitet wird ein 50 m²-Wohnung in Frankfurt-Sossenheim, Betzdorfer Straße 3, Vorderhaus. Die Wohnung ist zur Nutzung durch eine Person bestimmt. Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung. Die Mitnutzung von anderen Einrichtungen des Grundstücks ist nicht beinhaltet.

Dauer der Miete

Die Mietdauer wird zwischen Mieter und Vermieter vor dem Einzug verabredet. Sie umfasst mindestens einen Kalendermonat und kann um weitere, direkt aufeinander folgende Kalendermonate erweitert werden. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nach dem Einzug nur in Ausnahmefällen möglich und nur, sofern keine anderen Vermietungen im Anschluss bereits mit anderen Mietern vereinbart wurden.

Übergabe der Wohnung

Die Wohnung wird zum 1. Kalendertag eines Monats an den Mieter übergeben. Auf Wunsch des Mieters kann die Übergabe auch später erfolgen. Auf die weiteren Mietbedingungen, insbesondere auf den Mietpreis, hat dies jedoch keinen Einfluss.

Die Wohnung ist am letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraums durch Schlüsselübergabe an wieder die Vermieter zu übergeben. Die Übergabe hat in gereinigtem und aufgeräumtem Zustand sowie frei von Schäden zu erfolgen. Der Mieter stellt sicher, dass die abschließende Grundreinigung innerhalb seiner Mietzeit so erfolgen kann, so dass die Wohnung in gereinigtem Zustand für den nächsten Mieter verfügbar ist.

Mietzins und Kaution

Pro Kalendermonat wird ein Mietzins von 900,- Euro fällig. Es wird eine Kaution von mindestens 1000,- Euro festgelegt. Übersteigt die Mietdauer drei Monate, ist die Kaution pro angefangenem Quartal zu entrichten.

Die Kosten für Miete, Kaution und Endreinigung sind vor Schlüsselübergabe auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Ohne Geldeingang kann keine Schlüsselübergabe erfolgen. Evtl. Überweisungskosten sind vom Mieter zu tragen. Eine Barzahlung bei Einzug ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Kaution wird nach Ablauf eines kompletten Kalendermonats nach dem Ende der Mietdauer auf ein EU-Konto des Mieters oder ein PayPal-Konto überwiesen. Sollten zusäzliche Kosten angefallen sein, werden diese aus der Kaution einbehalten.

Weitere Kosten

Der monatliche Mietpreis schließt Strom, Heizung, Wasser, Telefon und Internet-Zugang ein, soweit sich diese im üblichen Maß für einen Ein-Personen-Haushalt bewegen. Telefonkosten sind nur ins deutsche Festnetz inklusive. Gespäche ins Ausland, zu Mobilfunkteilnehmern und zu Service-Nummern sind zusätzlich kostenpflichtig. Zählerstände für Strom, Gas und Wasser werden bei Ein- und Auszug erfasst. Übersteigen diese die üblichen Größen, kann eine Nachberechnung erfolgen. Angefallene Kosten werden mit der Kaution verrechnet.

Die Nutzung des Internet-Zugangs ist nur im Rahmen der deutschen Gesetze zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von möglichen Forderungen Dritter freizustellen.

Beschädigungen an Wohnung oder Einrichtung, die über eine übliche Abnutzung hinaus gehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sie werden beim Auszug erfasst und die Kosten für die Instandsetzung mit der Kaution verrechnet. Kosten, die die Höhe der gezahlten Kautionszahlungen übersteigen, werden nachgefordert. Der Mieter verpflichet sich, bestehende Mängel bis zu fünf Tage nach dem Einzug zu melden. Anderenfalls gehen Sie zu Lasten des Mieters.

Nimmt der Mieter zusätzliche Leistungen in Anspruch, werden die Kosten hierfür mit der Kaution verrechnet.

Schlüssel

Dem Mieter wird ein Schlüssel für die Wohnungstür und ein Schlüssel für den Briefkasten übergeben. Bei sind bei Auszug abzugeben und dürfen nicht nachgemacht werden.

Einrichtung

Die dem Mieter überlassene Einrichung der Wohnung bleibt Eigentum des Vermieters. Schäden an der Einrichtung sind dem Vermieter kurzfristig zu melden und gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie nicht als normale Abnutzung gelten können.

Haustiere

Haustiere sind nicht zugelassen.

Schäden

Vom Mieter verursachte Schäden, die während der Nutzung der Wohnung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Bereits bestehende Schäden sind vom Mieter innerhalb von fünf Tagen nach Einzug dem Vermieter mitzuteilen, sofern sie für den Mieter erkennbar sind. Anderenfalls gehen Sie ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Schäden werden grundsätzlich vom Vermieter beseitigt. Die Kosten übernimmt der Mieter. Nach gegenseitigen Abstimmung kann auch der Mieter den Schaden durch gleichwertigen Ersatz oder Reparatur auf seine Kosten beseitigen lassen.

Zugang zur Wohnung

Der Vermieter ist während der Mietdauer nicht berechtigt, die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters zu betreten oder die Ausstattung zu verändern. Ausgenommen sind Situationen, die der Abwehr schon Gefahren oder Schäden dienen. Sofern Wartungsarbeiten oder Reparaturen innerhalb des Mietzeitraums erforderlich sind, stimmen Mieter und Vermieter mögliche Termine ab. Der Mieter verpflichtet sich zu einer konstruktiven Mitarbeit bei der Terminfindung.

Vorzeitiges Ende des Mietverhältnisses

Ist der Vermieter nicht in der Lage, die versprochenen Leistungen zu erbringen, kann der Mieter zunächst entsprechende Verbesserungen verlangen. Sind diese nach Wahrung eines angemessenen Frist nicht möglich, steht dem Mieter ein Recht auf eine angemessene Mietminderung oder in Extremfällen eine Auflösung des Vertrags zu.

Tritt der Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses vom Vertrag zurück, wird für den ersten Monat der geplanten Anbietung eine Ausfallgebühr fällig. Dabei gelten die folgenden Regeln:

Tritt der Mieter während des Mietverhältnisses vom Vertrag zurück, ist der aktuelle Monat zu 100% zu zahlen, für folgende Monate gelten die zuvor genannten Regelungen in Bezug auf den folgenden Monat.

Bei Nichtbeachtung der Mietbedingungen oder unsachgemäßem Umgang mit Wohnung, Einrichtung oder Grundstück ist der Vermieter berechtigt, das Mieterverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn der Mieter trotz einmaligem Hinweis sein Verhalten nicht ändert.

Geht das vorzeitige Ende des Mietverhätnisses auf Aktionen des Mieters zurück ist der Vermieter ist dennoch der Mietpreis für den komplette Monat zu zahlen. Hatte der Mieter für den folgenden Monat die Wohnung angemietet, ist auch der Mietpreise dieses Monats als Ausfallgebühr zu entrichten. Entstandene Schäden werden wie oben aufgeführt durch die Kaution beglichen oder - falls erforderlich - zusätzlich nachberechnet.

Abschließender Hinweis

Diese Auflistung dient der allgemeinen Information und kann jederzeit geändert werden. Für den Mieter entscheidend sind die Regelungen, die er mit seinem Mietvertrag zur Ansicht erhält und dort bestätigt.

 

Telefon und Internet

Mit Ihrem Einzug stehen Ihnen Telefon und Internet sofort zur Verfügung.

Radio und TV

Im Wohnzimmer stehen Ihnen Sat-Fernseher und Radio zur Verfügung.